BGH - Urteil vom 07.11.1962
VIII ZR 190/61
Normen:
BGB § 537 ;
Vorinstanzen:
OLG Köln,

Mängel einer Mietsache aufgrund behördlicher Verbote

BGH, Urteil vom 07.11.1962 - Aktenzeichen VIII ZR 190/61

DRsp Nr. 2006/9057

Mängel einer Mietsache aufgrund behördlicher Verbote

Gesetzliche und behördliche Gebrauchsverbote, die mangelnde oder beschränkte Möglichkeit einer vorgesehenen Bebauung oder eines Umbaus, sind auch dann, wenn sie auf Bestimmungen des öffentlichen Rechts beruhen, die an die Beschaffenheit oder die örtliche Lage der Mieträume anknüpfen, zu den Fehlern einer Mietsache i.S. von § 537 BGB zu rechnen.

Normenkette:

BGB § 537 ;

Tatbestand: