Mängel einer Mietsache aufgrund behördlicher Verbote
BGH, Urteil vom 07.11.1962 - Aktenzeichen VIII ZR 190/61
DRsp Nr. 2006/9057
Mängel einer Mietsache aufgrund behördlicher Verbote
Gesetzliche und behördliche Gebrauchsverbote, die mangelnde oder beschränkte Möglichkeit einer vorgesehenen Bebauung oder eines Umbaus, sind auch dann, wenn sie auf Bestimmungen des öffentlichen Rechts beruhen, die an die Beschaffenheit oder die örtliche Lage der Mieträume anknüpfen, zu den Fehlern einer Mietsache i.S. von § 537BGB zu rechnen.
Normenkette:
BGB § 537 ;
Tatbestand:
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