OLG Karlsruhe - Urteil vom 24.05.2019
13 U 144/17
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2; BGB § 439 Abs. 4; BGB § 439 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Konstanz, vom 15.09.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 418/16

Mangelhaftigkeit eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen NeufahrzeugsUmfang des Anspruchs auf ErsatzbeschaffungUnverhältnismäßigkeit der Ersatzbeschaffung bei Nichtvorhandensein eines Software-Updates zum Zeitpunkt des Nacherfüllungsverlangens

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2019 - Aktenzeichen 13 U 144/17

DRsp Nr. 2019/9105

Mangelhaftigkeit eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Neufahrzeugs Umfang des Anspruchs auf Ersatzbeschaffung Unverhältnismäßigkeit der Ersatzbeschaffung bei Nichtvorhandensein eines Software-Updates zum Zeitpunkt des Nacherfüllungsverlangens

Nacherfüllungsanspruch bei unzulässiger Abschalteinrichtung, wenn ein Software-Update zur Zeit des Ablaufs der gesetzten Nacherfüllungsfrist noch nicht vorhanden ist. 1.a. Ein Fahrzeug ist nicht frei von Sachmängeln, wenn bei Übergabe an den Käufer eine - den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduzierende - Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 3 Nr. 10 VO 715/2007/EG installiert ist, die gemäß Art. 5 Abs. 2 Satz 1 VO 715/2007/EG unzulässig ist (Anschluss an BGH, Hinweisbeschluss vom 08.01.2019, VIII ZR 225/17, juris).b. Dies hat zur Folge, dass ein Fahrzeug die Eignung für die gewöhnliche Verwendung im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB fehlt, weil die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die für die Zulassung im Straßenverkehr zuständige Behörde (§ 5 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung -FZV) besteht und somit bei Gefahrübergang der weitere (ungestörte) Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkahr nicht gewährleistet ist (Anschluss an BGH, Hinweisbeschluss vom 08.01.2019, VIII ZR 225/17, juris).