Der Kläger wurde mit Beschluß vom 1. Februar 2002 zum Verwalter in dem am gleichen Tag eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der L. GmbH (im folgenden: Schuldnerin) bestellt. Die Schuldnerin hatte von der Beklagten Gewerberäume gemietet. Der Kläger begehrt von der Beklagten die Erstattung des Guthabens aus den Betriebskostenvorauszahlungen für das Jahr 2000. Die Schuldnerin beglich in den Monaten September bis November 2001 die monatliche Miete in Höhe von 2.409,06 EUR nicht. Mit Schreiben vom 21. Juni 2002 rechnete die Beklagte für das Jahr 2000 die Betriebskosten ab; es ergab sich ein Guthaben zugunsten der Masse in Höhe von 1.545,84 EUR. Am 1. Juli 2002 erklärte die Beklagte die Aufrechnung mit dem entsprechenden erststelligen Betrag der Miete für September 2001.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|