Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung mehrerer Mieter im Räumungsprozeß
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 03.03.1998 - Aktenzeichen 10 W 12/98
DRsp Nr. 1998/9364
Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung mehrerer Mieter im Räumungsprozeß
»Werden zwei Mieter zur Räumung und Herausgabe des von ihnen genutzten Objektes verurteilt, so fällt für den sie vertretenden Rechtsanwalt der Mehrvertretungszuschlag gemäß § 6 Abs. 1BRAGO an, da wegen der gesamtschuldnerischen Verbindung der Räumungsschuldner eine Gegenstandsidentität gegeben ist (gegen OLG Köln JurBüro 1992, 318).«