I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 24.02.2020 (
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.633,95 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB aus
1.933,75 € vom 04.10.2018 bis zum 04.11.2018,
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