Mieterhöhung zur Angleichung an die ortsübliche Vergleichsmiete nach §§ 558, 558a BGB - Qualifizierter Mietspiegel

Mieterhöhung zur Angleichung an die ortsübliche
Vergleichsmiete nach §§ 558, 558a Abs. 3 BGB -
Qualifizierter Mietspiegel

 

Ort, Datum

 

Vermieter

...

 

 

Mieter

...

 

für die Wohnung:

 

PLZ, Ort, Straße, Stockwerk

 

 

Mieterhöhung für Ihre Wohnung

 

Sehr geehrte Mieterin,

sehr geehrter Mieter,

seit dem ... zahlen Sie für die von Ihnen gemietete Wohnung eine Grundmiete i.H.v. ... € monatlich zuzüglich anteiliger Betriebs- und Nebenkosten. Diese Miete entspricht zum einen nicht mehr dem in den letzten vier Jahren vereinbarten ortsüblichen Mietpreis für nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage vergleichbare Wohnungen. Zum anderen ist seit der letzten Mietanpassung (abgesehen von Mieterhöhungen wegen baulicher Maßnahmen sowie Umlagen von Betriebskostenerhöhungen) mindestens ein Jahr vergangen.

Wie Sie ggf. bereits wissen, bin ich/sind wir Anmerkung anzeigen  

daher nach § 558 Abs. 1 BGB berechtigt, Ihre Zustimmung zur Erhöhung der Miete auf das ortsübliche Niveau für Wohnungen am örtlichen Wohnungsmarkt, die mit Ihrer Wohnung nach den vorgenannten, gesetzlich normierten Wohnwertmerkmalen vergleichbar sind, zu verlangen. Diese ortsübliche Vergleichsmiete beträgt zurzeit

... € pro Quadratmeter (Nettomiete).