Mieterhöhung zur Angleichung an die ortsübliche Vergleichsmiete nach §§ 558 ff. BGB - Mischmietverhältnis mit überwiegendem Wohnanteil und einheitlicher Miete

Mieterhöhung zur Angleichung an die
ortsübliche Vergleichsmiete nach §§ 558  ff. BGB -
Mischmietverhältnis mit überwiegendem Wohnanteil
und einheitlicher Miete

Ort, Datum

Vermieter

...

 

 

Mieter

...

 

Mieterhöhung für die von Ihnen gemieteten Räumlichkeiten

 

Anrede,

hiermit mache ich von meinem Recht nach § 558 BGB Gebrauch, die von Ihnen derzeit entrichtete Miete den üblichen Entgelten anzupassen, die hier in ... (oder vergleichbaren Gemeinden) für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit (in den letzten vier Jahren) gezahlt werden (vgl. § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB).

Wie Sie vielleicht schon wissen, bin ich nach dieser gesetzlichen Regelung berechtigt, Ihre Zustimmung zur Erhöhung der Miete zu verlangen, wenn seit der letzten Mietanpassung (abgesehen von Mieterhöhungen wegen baulicher Veränderungen sowie Umlagen von Betriebskostenerhöhungen) mindestens ein Jahr vergangen ist und Ihre bisherige Miete unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt (vgl. § 558 Abs. 1 BGB).

Diese Voraussetzungen sind in dem zwischen uns bestehenden Mietverhältnis erfüllt:

 

Alternative 1 (Vergleichsmiete für entsprechend teilgewerblich genutzte Räume):