Mieterhöhung zur Angleichung an die ortsübliche Vergleichsmiete nach §§ 558 ff. BGB - Wohnraummietverhältnis (Teil-Inklusivmiete bei Netto-Vergleichswerten)

Mieterhöhung zur Angleichung an die ortsübliche
Vergleichsmiete nach §§ 558 ff. BGB -
Wohnraummietverhältnis
((Teil-)Inklusivmiete bei Netto-Vergleichsmieten)

 

Ort, Datum

Vermieter

...

 

 

Mieter

...

 

Mieterhöhung für Ihre Wohnung

Anrede,

hiermit mache ich von meinem Recht nach § 558 BGB Gebrauch, die von Ihnen derzeit entrichtete Miete den üblichen Entgelten anzupassen, die hier in ... (oder vergleichbaren Gemeinden) für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit (in den letzten vier Jahren) gezahlt werden (vgl. § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB).

Wie Sie vielleicht schon wissen, bin ich nach dieser gesetzlichen Regelung berechtigt, Ihre Zustimmung zur Erhöhung der Miete zu verlangen, wenn seit der letzten Mietanpassung (abgesehen von Mieterhöhungen wegen baulicher Veränderungen sowie Umlagen von Betriebskostenerhöhungen) mindestens 1 Jahr vergangen ist und Ihre bisherige Miete unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt (vgl. § 558 Abs. 1 BGB).

Diese Voraussetzungen sind in dem zwischen uns bestehenden Mietverhältnis erfüllt:

Die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen am örtlichen Wohnungsmarkt, die mit Ihrer Wohnung nach den o.g. gesetzlich normierten Merkmalen vergleichbar sind, beträgt ... € pro Quadratmeter.