Die Revision der Klägerin gegen das Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27. Juni 2013 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Die Klägerin mietete von der Rechtsvorgängerin der Beklagten eine Wohnung in F. .
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