Vgl. auch AG Königstein i.Ts. (Urteil [nicht rechtskräftig] - 21 C 1361/00 - 19.3.20001, NJW 2001, 1357 = NZM 2001, 421) für den Fall, dass das schriftliche Mieterhöhungsverlangen namens und in Vollmacht der beiden Hauseigen- tümer abgegeben wurde, die ihrerseits Gesellschafter von zwei verschiedenen BGB -Gesellschaften sind, von denen die eine laut Mietvertrag Vermieterin der fraglichen Wohnung ist und die andere die Klage auf Zustimmung zur Mieterhö- hung erhoben hat.
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