OLG Köln - Urteil vom 05.11.1993
19 U 132/93
Normen:
BGB § 535 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1994, 334
OLGReport-Köln 1994, 31

Mietgegenstand bei Vermietung eines Einfamilienhauses - Miete, Einfamilienhaus, Garten

OLG Köln, Urteil vom 05.11.1993 - Aktenzeichen 19 U 132/93

DRsp Nr. 1994/2064

Mietgegenstand bei Vermietung eines Einfamilienhauses - Miete, Einfamilienhaus, Garten

Wird ein Einfamilienhaus vermietet und im vorformulierten "Mietvertrag für Wohnungen" mit der Lageangabe nach Ort, Straße und Hausnummer näher bezeichnet, ohne daß sich aus dem Vertragstext ergibt, ob der Garten mitvermietet worden ist, so ist nach der Verkehrsanschauung davon auszugehen, daß das gesamte unter dieser Anschrift gelegene Grundstück mitvermietet ist und nicht nur der unmittelbar am Hause gelegene Ziergarten.

Normenkette:

BGB § 535 ;

Gründe:

Die zulässige Berufung hat in der Sache Erfolg. Die Klage ist unbegründet.