LG München I, vom 05.12.2000 - Aktenzeichen 20 S 19147/00
DRsp Nr. 2009/7633
Mietminderung bei
Kosten einer gezielten Ungezieferbekämpfung in einer Mietwohnung sind vom Vermieter zu tragen. Es sei denn, es steht fest, dass der Mieter den Ungezieferbefall allein verursacht hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Mieter die Aufwendungen für die Schädlingsbekämpfung als notwendige Verwendung i.S. von § 547BGB ersetzt verlangen.