AG Hamburg vom 02.07.1987
49 C 215/87
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
DWW 1988, 51

Mietminderung bei

AG Hamburg, vom 02.07.1987 - Aktenzeichen 49 C 215/87

DRsp Nr. 2009/7665

Mietminderung bei

Entspricht die Wärmedämmung eines Mietshauses nicht den neuesten Vorschriften, die erst nach seiner Errichtung in Kraft getreten sind, so kann der Mieter sich nicht auf die Unwirtschaftlichkeit der Beheizung berufen und ist nicht berechtigt, die Heizkostenforderung auf ein Niveau zu kürzen, das dem heutigen Stand der Wärmedämmung entspricht.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
DWW 1988, 51