AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg vom 28.07.2008
6 C 123/08
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
Grundeigentum 2008, 1267

Mietminderung bei Abweichen der Wohnfläche nach II. BerechnungsVO

AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, vom 28.07.2008 - Aktenzeichen 6 C 123/08

DRsp Nr. 2009/7518

Mietminderung bei Abweichen der Wohnfläche nach II. BerechnungsVO

Haben die Parteien eines Mietvertrages eine "Mietfläche" vereinbart und ist im Vertrag darüber hinaus die Nutzung des Balkons und eines Kellerraums erwähnt, so ergibt eine Auslegung des Vertrages, dass die "Mietfläche" weiter auszulegen ist als der Begriff der Wohnfläche. Entspricht daher die "Mietfläche" der vermieteten Fläche unter Einbeziehung des Balkons und des Kellerraums, so liegt auch bei einer Abweichung zu der nach der II. BerechnungsVO ermittelten Wohnfläche kein zur Mietminderung berechtigender Mangel vor.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
Grundeigentum 2008, 1267