LG Trier vom 02.11.2005
1 T 60/05
Normen:
BGB § 536 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 2006, 376

Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche

LG Trier, vom 02.11.2005 - Aktenzeichen 1 T 60/05

DRsp Nr. 2009/7580

Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche

Beruht die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag erkennbar auf einer Wohnflächenberechnung, die ausschließlich die Grundfläche der Wohnung berücksichtigt, ohne Abzüge für Dachschrägen vorzunehmen, so liegt ein zur Mietminderung berechtigender Mangel nicht vor, wenn sich unter Anwendung anderer Berechnungsmethoden eine abweichende Wohnfläche ergibt.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 2006, 376