AG Pößneck vom 30.11.2005
4 C 279/05
Normen:
BGB § 536 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 2006, 144

Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 %

AG Pößneck, vom 30.11.2005 - Aktenzeichen 4 C 279/05

DRsp Nr. 2009/7568

Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 %

Ist die Wohnfläche einer Wohnung im Mietvertrag mit 59 qm vereinbart, beträgt sie aber lediglich 47,57 qm, weil die Raumhöhe nicht wie ursprünglich angenommen 2 m, sondern lediglich 1,98 m beträgt, so ist der Mieter in diesem Umfang zur Minderung des Mietzinses berechtigt.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 2006, 144