Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 %
AG Pößneck, vom 30.11.2005 - Aktenzeichen 4 C 279/05
DRsp Nr. 2009/7568
Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 %
Ist die Wohnfläche einer Wohnung im Mietvertrag mit 59 qm vereinbart, beträgt sie aber lediglich 47,57 qm, weil die Raumhöhe nicht wie ursprünglich angenommen 2 m, sondern lediglich 1,98 m beträgt, so ist der Mieter in diesem Umfang zur Minderung des Mietzinses berechtigt.