AG Winsen vom 13.12.2005
22 C 1564/05
Normen:
BGB § 536 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 2006, 192

Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 %

AG Winsen, vom 13.12.2005 - Aktenzeichen 22 C 1564/05

DRsp Nr. 2009/7573

Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 %

Ist im Mietvertrag eine Wohnfläche von 200 qm vereinbart, beträgt die Wohnfläche tatsächlich aber nur 135,5 qm, so ist der Mieter in diesem Umfang zur Minderung des Mietzinses berechtigt.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 2006, 192