Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 %
AG Winsen, vom 13.12.2005 - Aktenzeichen 22 C 1564/05
DRsp Nr. 2009/7573
Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 %
Ist im Mietvertrag eine Wohnfläche von 200 qm vereinbart, beträgt die Wohnfläche tatsächlich aber nur 135,5 qm, so ist der Mieter in diesem Umfang zur Minderung des Mietzinses berechtigt.