AG Wetzlar vom 11.03.2004
39 C 1440/03 (39)
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2; WohnflächenVO § 2 Nr. 2;
Fundstellen:
WuM 2004, 716

Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche um weniger als 10 %

AG Wetzlar, vom 11.03.2004 - Aktenzeichen 39 C 1440/03 (39)

DRsp Nr. 2009/7561

Mietminderung bei Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche um weniger als 10 %

1. Bei der Berechnung der tatsächlichen Wohnfläche sind nach § 2 Nr. 2 WohnflächenVO die Grundflächen von Balkonen und nach § 2 Abs. 3 WohnflächenVO auch Nischen in vollem Umfang zu berücksichtigen. 2. Ergibt sich unter Einbeziehung von Balkonen und Nischen eine Abweichung der tatsächlichen von der vereinbarten Wohnfläche um weniger als 10 %, so ist ein zur Mietminderung berechtigender Mangel nicht gegeben.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2; WohnflächenVO § 2 Nr. 2;
Fundstellen
WuM 2004, 716