BGH vom 24.03.2003
VIII ZR 133/03
Fundstellen:
WuM 2004, 268

Mietminderung bei Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche um 10,5 %

BGH, vom 24.03.2003 - Aktenzeichen VIII ZR 133/03

DRsp Nr. 2009/7554

Mietminderung bei Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche um 10,5 %

Weist eine gemietete Wohnung tatsächlich eine Wohnfläche auf, die mehr als 10 % unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt, stellt dieser Umstand einen Mangel der Mietsache nach § 536 Abs. 1 S. 1 BGB dar, der den Mieter in diesem Umfang zur Minderung berechtigt (BGH - VIII ZR 295/03 - 24.03.2003).

Fundstellen
WuM 2004, 268