AG Köln vom 22.06.2005
203 C 109/05
Normen:
BGB § 536 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 2006, 109

Mietminderung bei Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche um mehr als 10 %

AG Köln, vom 22.06.2005 - Aktenzeichen 203 C 109/05

DRsp Nr. 2009/7566

Mietminderung bei Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche um mehr als 10 %

Weicht die tatsächliche von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % ab, so liegt ein zur Minderung des Mietzinses berechtigender Mangel der Wohnung vor. Dabei schuldet der Mieter einen Mietzins lediglich in Höhe der tatsächlichen Wohnfläche multipliziert mit dem vereinbarten Quadratmeterpreis.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 2006, 109