Mietminderung bei Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche um mehr als 10 %
AG Köln, vom 22.06.2005 - Aktenzeichen 203 C 109/05
DRsp Nr. 2009/7566
Mietminderung bei Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche um mehr als 10 %
Weicht die tatsächliche von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % ab, so liegt ein zur Minderung des Mietzinses berechtigender Mangel der Wohnung vor. Dabei schuldet der Mieter einen Mietzins lediglich in Höhe der tatsächlichen Wohnfläche multipliziert mit dem vereinbarten Quadratmeterpreis.