Mietminderung bei Asbesthaltigkeit von Fußbodenplatten
LG Berlin, vom 27.10.1998 - Aktenzeichen 65 S 223/98
DRsp Nr. 2009/7128
Mietminderung bei Asbesthaltigkeit von Fußbodenplatten
Sind in der Wohnung asbesthaltige Fußbodenplatten verlegt, so besteht gleichwohl nur dann ein Mietminderungsrecht, wenn der Mieter nachweist, dass eine konkrete Gesundheitsgefahr besteht, weil Fasern sich lösen.