LG Berlin vom 27.10.1998
65 S 223/98
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
Grundeigentum 1999, 47

Mietminderung bei Asbesthaltigkeit von Fußbodenplatten

LG Berlin, vom 27.10.1998 - Aktenzeichen 65 S 223/98

DRsp Nr. 2009/7128

Mietminderung bei Asbesthaltigkeit von Fußbodenplatten

Sind in der Wohnung asbesthaltige Fußbodenplatten verlegt, so besteht gleichwohl nur dann ein Mietminderungsrecht, wenn der Mieter nachweist, dass eine konkrete Gesundheitsgefahr besteht, weil Fasern sich lösen.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
Grundeigentum 1999, 47