LG Hannover vom 30.05.1997
8 S 203/96
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 1997, 434

Mietminderung bei Asbesthaltigkeit von Nachtspeicheröfen

LG Hannover, vom 30.05.1997 - Aktenzeichen 8 S 203/96

DRsp Nr. 2009/7191

Mietminderung bei Asbesthaltigkeit von Nachtspeicheröfen

Enthalten in einer Mietwohnung installierte Nachtspeicheröfen Asbest in leicht gebundener Form, so ist hierdurch das Risiko einer Krebserkrankung durch Austritt von Asbest nicht nur unwesentlich erhöht. Auch wenn eine erhöhte Asbestkonzentration in der Raumluft nicht nachgewiesen ist, ist der Mieter daher gleichwohl zu einer Mietminderung von 18 % berechtigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 1997, 434