Mietminderung bei Asbesthaltigkeit von Nachtspeicheröfen
LG Hannover, vom 30.05.1997 - Aktenzeichen 8 S 203/96
DRsp Nr. 2009/7191
Mietminderung bei Asbesthaltigkeit von Nachtspeicheröfen
Enthalten in einer Mietwohnung installierte Nachtspeicheröfen Asbest in leicht gebundener Form, so ist hierdurch das Risiko einer Krebserkrankung durch Austritt von Asbest nicht nur unwesentlich erhöht. Auch wenn eine erhöhte Asbestkonzentration in der Raumluft nicht nachgewiesen ist, ist der Mieter daher gleichwohl zu einer Mietminderung von 18 % berechtigt.