AG Ibbenbühren vom 10.12.2003
3 C 554/03
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
WuM 2007, 405

Mietminderung bei Aufstellung eines Baugerüsts vor dem Balkon der Wohnung

AG Ibbenbühren, vom 10.12.2003 - Aktenzeichen 3 C 554/03

DRsp Nr. 2009/7503

Mietminderung bei Aufstellung eines Baugerüsts vor dem Balkon der Wohnung

Wird vor dem Balkon einer Mietwohnung ein Baugerüst aufgestellt, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 10-15 % berechtigt. Dies gilt bei verminderter Sonneneinstrahlung und Belästigung durch Arbeiten an und auf dem Baugerüst auch in den Wintermonaten.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
WuM 2007, 405