AG Köln, vom 26.11.1992 - Aktenzeichen 215 C 355/92
DRsp Nr. 2009/7322
Mietminderung bei Auftreten von Spinnen
Das Auftreten von Spinnen in einer Mietwohnung, insbesondere in der Erdgeschosswohnung, gehört zu den unvermeidlichen Gegebenheiten und berechtigt nicht zu einer Minderung der Miete.