Mietminderung bei aus der Nachbarwohnung eindringenden Gerüche von Essen und Zigarettenrauch
LG Stuttgart, vom 27.05.1998 - Aktenzeichen 5 S 421/97
DRsp Nr. 2009/7229
Mietminderung bei aus der Nachbarwohnung eindringenden Gerüche von Essen und Zigarettenrauch
Lässt sich aufgrund der Bauweise des Gebäudes eine Wohnung nicht ausreichend gegen aus der Nachbarwohnung eindringende Essensgerüche und Zigarettenrauch abdichten, so ist eine Minderung des Mietzinses um 20 % gerechtfertigt.