LG Stuttgart vom 27.05.1998
5 S 421/97
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 1998, 724

Mietminderung bei aus der Nachbarwohnung eindringenden Gerüche von Essen und Zigarettenrauch

LG Stuttgart, vom 27.05.1998 - Aktenzeichen 5 S 421/97

DRsp Nr. 2009/7229

Mietminderung bei aus der Nachbarwohnung eindringenden Gerüche von Essen und Zigarettenrauch

Lässt sich aufgrund der Bauweise des Gebäudes eine Wohnung nicht ausreichend gegen aus der Nachbarwohnung eindringende Essensgerüche und Zigarettenrauch abdichten, so ist eine Minderung des Mietzinses um 20 % gerechtfertigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 1998, 724