LG Bonn - Urteil vom 02.11.1981
6 S 396/81
Fundstellen:
WuM 1982, 170
Vorinstanzen:
AG Waldbröl, vom 29.05.1981 - Vorinstanzaktenzeichen 3 C 204/81

Mietminderung bei Ausfall der Heizung in den Wintermonaten

LG Bonn, Urteil vom 02.11.1981 - Aktenzeichen 6 S 396/81

DRsp Nr. 2001/12240

Mietminderung bei Ausfall der Heizung in den Wintermonaten

Fällt die Heizungsanlage einer Mietwohnung im Winter aus, so ist eine Mietminderung um mindestens 50 % berechtigt.

Tatbestand:

Die Klägerin vermietete den Beklagten die Wohnung ... mit Mietvertrag vom 28.01.1980 zu einem monatlichen Mietzins von 500 DM.

Mit Schreiben vom 24.02.1981 ließen die Beklagten der Klägerin durch den Mieterverein ... e.V. mitteilen, dass sie ab Februar 1981 eine Mietminderung von 100 % vornehmen würden. Die Mietminderung habe ihre Ursache darin, dass die Heizungsanlage seit längerem trotz mehrerer Reparaturversuche defekt und eine Beheizung der Wohnung daher nicht möglich sei. Aufgrund der mangelhaften Beheizbarkeit des Hauses sei es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Familienmitglieder gekommen; desweiteren sei es in der Wohnung zu Feuchtigkeitsschäden und an den Möbeln zu Folgeerscheinungen gekommen.

Mit der Klageschrift des vorliegenden Rechtsstreits vom 11.03.1981, den Beklagten zugestellt am 08.04.1981, erklärte die Klägerin der Beklagten die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses, nachdem die Beklagten im Februar und 1981 keine Mietzahlungen geleistet hatten. Die Beklagten leisteten auch für die Monate April und Mai 1981 keine Mietzahlungen.