Auf die Darstellung eines Tatbestandes wird in Anbetracht der Höhe des Streitwertes verzichtet.
Die Klage ist begründet.
Der Kläger kann nach Beendigung des Mietverhältnisses über die Wohnung in dem Anwesen H.straße 10 in Wiesbaden Rückzahlung der restlichen Mietkaution von der Beklagten verlangen.
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