»... Baulärm, der von Nachbargrundstücken ausgeht, stellt bei Mietverhältnissen über Wohnraum einen Fehler der Mietsache i. S. des §
Der Kl. ist zuzugeben, daß aufgrund der Zeugenaussagen eine objektive Bewertung der Lärmbelästigung [durch den Neubau der Bundesbahnstrecke] nur schwer möglich ist, da die Zeugen in erster Linie ihren subjektiven Eindruck geschildert haben. ...
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