LG Kassel vom 24.05.1989
1 S 805/88
Normen:
BGB §§ 537, 906 ;
Fundstellen:
DRsp I(133)386d
NJW-RR 1989, 1292

Mietminderung bei Baulärm durch den Neubau einer Bundesbahnstrecke mit Staubentwicklung, die zu geändertem Lüftungsverhalten zwingt

LG Kassel, vom 24.05.1989 - Aktenzeichen 1 S 805/88

DRsp Nr. 1992/11234

Mietminderung bei Baulärm durch den Neubau einer Bundesbahnstrecke mit Staubentwicklung, die zu geändertem Lüftungsverhalten zwingt

Immissionen als möglicher Fehler der Mietsache, und zwar auch dann, wenn der Vermieter vom Störer für seinen Mietausfall keinen Ausgleich verlangen kann.

Normenkette:

BGB §§ 537, 906 ;

»... Baulärm, der von Nachbargrundstücken ausgeht, stellt bei Mietverhältnissen über Wohnraum einen Fehler der Mietsache i. S. des § 537 BGB dar, wenn er so erheblich ist, daß die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch als Wohnung gemindert ist. ...

Der Kl. ist zuzugeben, daß aufgrund der Zeugenaussagen eine objektive Bewertung der Lärmbelästigung [durch den Neubau der Bundesbahnstrecke] nur schwer möglich ist, da die Zeugen in erster Linie ihren subjektiven Eindruck geschildert haben. ...