Mietminderung bei Beeinträchtigung der Sicht durch Errichtung einer hohen Mauer auf dem Nachbargrundstück
LG Hamburg, vom 12.12.1989 - Aktenzeichen 16 S 232/89
DRsp Nr. 2009/7182
Mietminderung bei Beeinträchtigung der Sicht durch Errichtung einer hohen Mauer auf dem Nachbargrundstück
Wird durch die Errichtung einer 5,5 m hohen Mauer die Sicht aus allen Zimmern und der Küche der Erdgeschoßwohnung aus verbaut, so ist eine Minderung des Mietzinses um 10 % gerechtfertigt.