LG Hamburg vom 12.12.1989
16 S 232/89
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1991, 90

Mietminderung bei Beeinträchtigung der Sicht durch Errichtung einer hohen Mauer auf dem Nachbargrundstück

LG Hamburg, vom 12.12.1989 - Aktenzeichen 16 S 232/89

DRsp Nr. 2009/7182

Mietminderung bei Beeinträchtigung der Sicht durch Errichtung einer hohen Mauer auf dem Nachbargrundstück

Wird durch die Errichtung einer 5,5 m hohen Mauer die Sicht aus allen Zimmern und der Küche der Erdgeschoßwohnung aus verbaut, so ist eine Minderung des Mietzinses um 10 % gerechtfertigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1991, 90