AG Bielefeld vom 25.10.1990
15 C 591/88
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
VuR 1991, 123

Mietminderung bei Belastung der Raumluft mit Holzschutzmitteln

AG Bielefeld, vom 25.10.1990 - Aktenzeichen 15 C 591/88

DRsp Nr. 2009/7671

Mietminderung bei Belastung der Raumluft mit Holzschutzmitteln

Ist die Raumluft einer Mietwohnung durch Holzschutzmittel belastet, und sind Erkrankungen der Bewohner aufgetreten, die hierdurch erklärbar sind, so ist ein Mangel der Mietwohnung auch ohne die Feststellung konkreter Grenzwerte und ohne einem naturwissenschaftlichen Beweis für einen Kausalzusammenhang zwischen Schadstoffbelastung und den Krankheitsbildern gegeben. Der Mieter ist in diesem Fall zu einer Mietminderung um 30 % berechtigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
VuR 1991, 123