Mietminderung bei Belastung der Raumluft mit Perchlorethylen aus einer chemischen Reinigung
AG Hamburg, vom 29.11.1988 - Aktenzeichen 42 C 1081/88
DRsp Nr. 2009/7390
Mietminderung bei Belastung der Raumluft mit Perchlorethylen aus einer chemischen Reinigung
Liegt die Belastung der Raumluft mit Perchlorethylen, das aus einer im Haus befindlichen chemischen Reinigung austritt, bei regelmäßigem Lüften sowie nach 24 Stunden ohne Lüftung nur geringfügig über 0,1 mg/qm Raumluft, so besteht kein Recht zur Minderung des Mietzinses, weil Gesundheitsschäden nicht wahrscheinlich sind.