AG Hamburg vom 29.11.1988
42 C 1081/88

Mietminderung bei Belastung der Raumluft mit Perchlorethylen aus einer chemischen Reinigung

AG Hamburg, vom 29.11.1988 - Aktenzeichen 42 C 1081/88

DRsp Nr. 2009/7390

Mietminderung bei Belastung der Raumluft mit Perchlorethylen aus einer chemischen Reinigung

Liegt die Belastung der Raumluft mit Perchlorethylen, das aus einer im Haus befindlichen chemischen Reinigung austritt, bei regelmäßigem Lüften sowie nach 24 Stunden ohne Lüftung nur geringfügig über 0,1 mg/qm Raumluft, so besteht kein Recht zur Minderung des Mietzinses, weil Gesundheitsschäden nicht wahrscheinlich sind.