Die Parteien streiten um Minderung.
Die Klägerin ist Vermieterin, die Beklagte ist Mieterin einer im Hause ... belegenen Wohnung. Die monatliche Miete betrug bis Juli 1988 DM 668,20, ab August 1988 DM 759,69. In den Monaten Juni bis Dezember 1988 hat die Beklagte die monatliche Miete um 15 %, somit um 100,23 DM, in den Monaten Juni und Juli und um 113,94 DM in den Monaten August bis Dezember 1988 gemindert. Diese Minderung erfolgte im Hinblick auf die Bleibelastung des in der Wohnung der Beklagten entnommenen Trinkwassers.
Die Klägerin trägt vor, das Trinkwasser sei nicht mangelhaft, die in der Wohnung vorhandenen Bleiwerte lägen innerhalb der Grenzwerte der
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|