AG Hamburg vom 18.08.1993
40a C 1476/92
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1992, 736

Mietminderung bei Bleigehalt der Wasserleitungen

AG Hamburg, vom 18.08.1993 - Aktenzeichen 40a C 1476/92

DRsp Nr. 2009/7294

Mietminderung bei Bleigehalt der Wasserleitungen

Enthält das Trinkwasser für die Mietwohnung erst nach Ablaufenlassen des Frischwassers einen Bleigehalt, der den Grenzwert der Trinkwasserverordnung nicht übersteigt, so liegt ein Mangel der Mietsache vor, wenn die Ablaufzeit 30 bis 60 Sekunden beträgt. Der Mieter hat dann einen Mängelbeseitigungsanspruch und das Mietminderungsrecht [Minderungsquote: 5 %].

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1992, 736