AG Hamburg, vom 18.08.1993 - Aktenzeichen 40a C 1476/92
DRsp Nr. 2009/7294
Mietminderung bei Bleigehalt der Wasserleitungen
Enthält das Trinkwasser für die Mietwohnung erst nach Ablaufenlassen des Frischwassers einen Bleigehalt, der den Grenzwert der Trinkwasserverordnung nicht übersteigt, so liegt ein Mangel der Mietsache vor, wenn die Ablaufzeit 30 bis 60 Sekunden beträgt. Der Mieter hat dann einen Mängelbeseitigungsanspruch und das Mietminderungsrecht [Minderungsquote: 5 %].