Mietminderung bei Braunfärbung des Wassers und erhöhtem Eisen- und Mangangehalt
AG Bad Segeberg, vom 10.03.1998 - Aktenzeichen 17a C 164/97
DRsp Nr. 2009/7241
Mietminderung bei Braunfärbung des Wassers und erhöhtem Eisen- und Mangangehalt
Stellt der Wohnungsvermieter Trinkwasser mit Braunfärbung und erhöhtem Eisen- sowie Mangangehalt zur Verfügung, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 15 % berechtigt. Im Übrigen steht ihm ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für den anderweitigen Erwerb von Koch- und Trinkwasser zu.