AG Köln, vom 24.01.1978 - Aktenzeichen 152 C 3198/77
DRsp Nr. 2009/7341
Mietminderung bei Defekt der Toilettenentlüftung
Erfolgt die Entlüftung der Toilette über eine zentrale Absaugvorrichtung, so ist der Mieter im Falle eines Defekts der Lüftungsanlage berechtigt, den Mietzins um 5 % zu mindern.