AG Osnabrück vom 04.11.1999
47 C 216/99 (XXXII)
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 2000, 329

Mietminderung bei defektem Briefkasten, Unbenutzbarkeit des mitvermieteten Trockenbodens und Defekt des Schließmechanismus der Haustür

AG Osnabrück, vom 04.11.1999 - Aktenzeichen 47 C 216/99 (XXXII)

DRsp Nr. 2009/7401

Mietminderung bei defektem Briefkasten, Unbenutzbarkeit des mitvermieteten Trockenbodens und Defekt des Schließmechanismus der Haustür

Ist der Briefkasten defekt, so dass bereits mehrfach Briefe abhanden gekommen sind, ist der mitvermietete Trockenboden unbenutzbar und schließt die Haustür nicht automatisch beim Zufallen, so ist eine Mietminderung von 30 % gerechtfertigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 2000, 329