Mietminderung bei defektem Briefkasten, Unbenutzbarkeit des mitvermieteten Trockenbodens und Defekt des Schließmechanismus der Haustür
AG Osnabrück, vom 04.11.1999 - Aktenzeichen 47 C 216/99 (XXXII)
DRsp Nr. 2009/7401
Mietminderung bei defektem Briefkasten, Unbenutzbarkeit des mitvermieteten Trockenbodens und Defekt des Schließmechanismus der Haustür
Ist der Briefkasten defekt, so dass bereits mehrfach Briefe abhanden gekommen sind, ist der mitvermietete Trockenboden unbenutzbar und schließt die Haustür nicht automatisch beim Zufallen, so ist eine Mietminderung von 30 % gerechtfertigt.