Mietminderung bei Einschränkung des Fernsehempfangs
LG München I, vom 21.10.1988 - Aktenzeichen 20 S 22475/87
DRsp Nr. 2009/7221
Mietminderung bei Einschränkung des Fernsehempfangs
War der Empfang ausländischer (hier: österreichischer) Fernsehprogramme bei Anmietung der Wohnung ortsüblich und auch möglich, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 5 % berechtigt, wenn dies aus vom Vermieter zu vertretenden Gründen nicht mehr möglich ist.