AG Köln, Urteil vom 22.09.1993 - Aktenzeichen 213 C 77/93
DRsp Nr. 1995/9113
Mietminderung bei Elektrosmog
Das Vorhandensein von elektrischen und elektromagnetischen Wechselfeldern in der Mietwohnung, auf die der Mieter eine Gesundheitsbeeinträchtigung zurückführt, begründet keine Mietzinsminderung.