Mietminderung bei Entzug der Nutzung des Wasch- und Trockenraumes und Nutzung des Gartens als Lagerplatz für Baumaterialien
AG Köln, vom 21.07.1993 - Aktenzeichen 10 C 117/93
DRsp Nr. 2009/7206
Mietminderung bei Entzug der Nutzung des Wasch- und Trockenraumes und Nutzung des Gartens als Lagerplatz für Baumaterialien
Wird dem Mieter die Nutzung des Wasch- und Trockenraumes entzogen und wird eine ungestörte Gartennutzung durch die Lagerung von Baumaterialien beeinträchtigt, so ist eine Mietminderung von insgesamt 20 % gerechtfertigt.