Mietminderung bei erheblichen Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten am Haus oder in anderen Wohnungen
LG Hannover, vom 28.05.1986 - Aktenzeichen 1 S 46/86
DRsp Nr. 2009/7195
Mietminderung bei erheblichen Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten am Haus oder in anderen Wohnungen
Kommt es aufgrund von Baumaßnahmen in anderen Wohnungen und im Haus zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Lärm und Schmutz, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 22 % berechtigt.