LG Hannover vom 28.05.1986
1 S 46/86
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1986, 311

Mietminderung bei erheblichen Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten am Haus oder in anderen Wohnungen

LG Hannover, vom 28.05.1986 - Aktenzeichen 1 S 46/86

DRsp Nr. 2009/7195

Mietminderung bei erheblichen Beeinträchtigungen durch Bauarbeiten am Haus oder in anderen Wohnungen

Kommt es aufgrund von Baumaßnahmen in anderen Wohnungen und im Haus zu erheblichen Beeinträchtigungen durch Lärm und Schmutz, so ist der Mieter zur Minderung des Mietzinses um 22 % berechtigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1986, 311