AG Münster vom 07.03.1984
6 C 218/81
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1984, 198

Mietminderung bei Erreichen einer ausreichenden Raumtemperatur bei voll aufgedrehten Thermostatventilen

AG Münster, vom 07.03.1984 - Aktenzeichen 6 C 218/81

DRsp Nr. 2009/7362

Mietminderung bei Erreichen einer ausreichenden Raumtemperatur bei voll aufgedrehten Thermostatventilen

Es stellt keinen Mangel der Gebrauchstauglichkeit einer Wohnung dar, wenn sich eine ausreichende Raumtemperatur nur erreichen lässt, indem die Thermostatventile voll aufgedreht werden. Dies verdeutlicht im Gegenteil, wie genau und kostensparend die Heizkurve ermittelt ist.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1984, 198