AG Köln vom 17.10.2005
222 C 210/05
Normen:
BGB § 536 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 2006, 94

Mietminderung bei fehlender Nutzungsmöglichkeit eines Elektroherdes

AG Köln, vom 17.10.2005 - Aktenzeichen 222 C 210/05

DRsp Nr. 2009/7565

Mietminderung bei fehlender Nutzungsmöglichkeit eines Elektroherdes

Zwar hat auch der Vermieter einer Altbauwohnung einen gewissen Standard der Elektroinstallation bereit zu stellen. Jedoch stellt es keinen Mangel der Mietwohnung dar, wenn zwar der Elektroherd nicht betrieben werden kann, ohne dass die Sicherungen wegen Überlastung herausfliegen, jedoch Installationen für einen Gasherd vorhanden sind, die der Mieter nicht nutzt.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 2006, 94