Mietminderung bei fehlender Nutzungsmöglichkeit eines Elektroherdes
AG Köln, vom 17.10.2005 - Aktenzeichen 222 C 210/05
DRsp Nr. 2009/7565
Mietminderung bei fehlender Nutzungsmöglichkeit eines Elektroherdes
Zwar hat auch der Vermieter einer Altbauwohnung einen gewissen Standard der Elektroinstallation bereit zu stellen. Jedoch stellt es keinen Mangel der Mietwohnung dar, wenn zwar der Elektroherd nicht betrieben werden kann, ohne dass die Sicherungen wegen Überlastung herausfliegen, jedoch Installationen für einen Gasherd vorhanden sind, die der Mieter nicht nutzt.