AG Köln vom 23.05.1973
152 C 195/73
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 1974, 241

Mietminderung bei Feuchtigkeit in der Wohnung wegen mangelhafter Außenisolierung

AG Köln, vom 23.05.1973 - Aktenzeichen 152 C 195/73

DRsp Nr. 2009/7349

Mietminderung bei Feuchtigkeit in der Wohnung wegen mangelhafter Außenisolierung

Kommt es aufgrund unzureichender Wärmedämmung der Außenwände einer Wohnung zu Niederschlag von Kondenswasser an den Wänden und damit zu Feuchtigkeit, so ist eine Minderung des Mietzinses gerechtfertigt. Ob diese 20 % umfasst, kann dahinstehen, da dem Mieter jedenfalls bis zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 1974, 241