Mietminderung bei Feuchtigkeit in der Wohnung wegen mangelhafter Außenisolierung
AG Köln, vom 23.05.1973 - Aktenzeichen 152 C 195/73
DRsp Nr. 2009/7349
Mietminderung bei Feuchtigkeit in der Wohnung wegen mangelhafter Außenisolierung
Kommt es aufgrund unzureichender Wärmedämmung der Außenwände einer Wohnung zu Niederschlag von Kondenswasser an den Wänden und damit zu Feuchtigkeit, so ist eine Minderung des Mietzinses gerechtfertigt. Ob diese 20 % umfasst, kann dahinstehen, da dem Mieter jedenfalls bis zur Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.