Mietminderung bei Feuchtigkeit in einem Zimmer, Mängeln an Fenstern und Undichtigkeit der Balkontür
AG Köln, vom 07.05.1969 - Aktenzeichen 153 (74)a C 564/68
DRsp Nr. 2009/7350
Mietminderung bei Feuchtigkeit in einem Zimmer, Mängeln an Fenstern und Undichtigkeit der Balkontür
In einem Zimmer bestehende Feuchtigkeit, Mängel an Fenstern und eine Undichtigkeit der Balkontür einer Mietwohnung berechtigten zu einer Minderung des Mietzinses um 14 %.