LG Berlin vom 17.01.1989
64 S 325/88
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
MM 1989, 26

Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelbefall

LG Berlin, vom 17.01.1989 - Aktenzeichen 64 S 325/88

DRsp Nr. 2009/7704

Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelbefall

Das Auftreten von Feuchtigkeit und Schimmelbefall in der Mietwohnung berechtigt den Mieter zur Minderung der Miete um 20 %. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Schäden auf Baumängel zurückzuführen sind. Diese wiederum sind nicht nach der Einhaltung der DIN-Vorschriften zu beurteilen, sondern ausschließlich danach, ob eine Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
MM 1989, 26