LG Berlin, vom 17.01.1989 - Aktenzeichen 64 S 325/88
DRsp Nr. 2009/7704
Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelbefall
Das Auftreten von Feuchtigkeit und Schimmelbefall in der Mietwohnung berechtigt den Mieter zur Minderung der Miete um 20 %.Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Schäden auf Baumängel zurückzuführen sind. Diese wiederum sind nicht nach der Einhaltung der DIN-Vorschriften zu beurteilen, sondern ausschließlich danach, ob eine Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist.