Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelbefall sämtlicher Räume einer Neubauwohnung
LG Köln, vom 15.11.2000 - Aktenzeichen 9 S 25/00
DRsp Nr. 2009/7449
Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelbefall sämtlicher Räume einer Neubauwohnung
Kommt es in einer Neubauwohnung, die erstmals bezogen wird, aufgrund Baufeuchte zu Schimmelpilzbildung, die das Anstellen von Schränken an die Außenwände verhindert, so ist eine Mietminderung um 75 % gerechtfertigt.