LG Köln vom 15.11.2000
9 S 25/00
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 2001, 604

Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelbefall sämtlicher Räume einer Neubauwohnung

LG Köln, vom 15.11.2000 - Aktenzeichen 9 S 25/00

DRsp Nr. 2009/7449

Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelbefall sämtlicher Räume einer Neubauwohnung

Kommt es in einer Neubauwohnung, die erstmals bezogen wird, aufgrund Baufeuchte zu Schimmelpilzbildung, die das Anstellen von Schränken an die Außenwände verhindert, so ist eine Mietminderung um 75 % gerechtfertigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 2001, 604