Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelbildung bei Ausschluss von Baumängeln
LG Dessau, vom 01.08.2008 - Aktenzeichen 1 S 199/06
DRsp Nr. 2009/7795
Mietminderung bei Feuchtigkeit und Schimmelbildung bei Ausschluss von Baumängeln
Die Anforderungen an den vom Vermieter zu führenden Nachweis, dass Feuchtigkeit und Schimmelbildung nicht auf Baumängeln beruhen, darf nicht überspannt werden. Steht daher aufgrund mehrerer Sachverständigengutachten fest, dass sowohl die Wärmedämmung der Außenhaut des Gebäudes mängelfrei ist, als auch keine Feuchtigkeit eindringt, so hat der Mieter zu beweisen, dass Feuchtigkeit und Schimmelbildung nicht auf seinem Verhalten beruhen.