Mietminderung bei Feuchtigkeitserscheinungen mit Schimmelpilzbildung
LG Hannover, vom 27.01.1982 - Aktenzeichen 11 S 322/81
DRsp Nr. 2009/7196
Mietminderung bei Feuchtigkeitserscheinungen mit Schimmelpilzbildung
Kommt es aufgrund zwar den bautechnischen Vorschriften zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes entsprechender, jedoch ungünstiger Wärmedämmung der Wandkonstruktion zu Feuchtigkeitserscheinungen mit Schimmelpilzbildung, so ist eine Mietminderung (hier: um 10 %) auch dann gerechtfertigt, wenn die Entwicklung des Schadensbildes durch das Wohnverhalten des Mieters mit beeinflusst wird.