LG Hannover vom 27.01.1982
11 S 322/81
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1982, 183

Mietminderung bei Feuchtigkeitserscheinungen mit Schimmelpilzbildung

LG Hannover, vom 27.01.1982 - Aktenzeichen 11 S 322/81

DRsp Nr. 2009/7196

Mietminderung bei Feuchtigkeitserscheinungen mit Schimmelpilzbildung

Kommt es aufgrund zwar den bautechnischen Vorschriften zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes entsprechender, jedoch ungünstiger Wärmedämmung der Wandkonstruktion zu Feuchtigkeitserscheinungen mit Schimmelpilzbildung, so ist eine Mietminderung (hier: um 10 %) auch dann gerechtfertigt, wenn die Entwicklung des Schadensbildes durch das Wohnverhalten des Mieters mit beeinflusst wird.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1982, 183