Tatbestand:
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen
Entscheidungsgründe:
Die zulässige Berufung führt in der Sache nicht zum Erfolg. Das Amtsgericht hat mit Recht die Klage, die rückständige Mietzinsen von insgesamt 707,40 DM zum Gegenstand hat, zurück-gewiesen.