AG Leverkusen, vom 26.01.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 29 C 60/89
Mietminderung bei Feuchtigkeitsschäden
LG Köln, Urteil vom 12.07.1990 - Aktenzeichen 6 S 79/90
DRsp Nr. 2002/9261
Mietminderung bei Feuchtigkeitsschäden
Kommt es in einer Mietwohnung aufgrund einer unzureichenden Isolierung des Balkons zu Feuchtigkeitsschäden, so ist der Mieter auch dann zur Minderung der Miete um 20 % berechtigt, wenn das Gebäude DIN-normgerecht errichtet wurde.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1ZPO abgesehen
Entscheidungsgründe:
Die zulässige Berufung führt in der Sache nicht zum Erfolg. Das Amtsgericht hat mit Recht die Klage, die rückständige Mietzinsen von insgesamt 707,40 DM zum Gegenstand hat, zurück-gewiesen.
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